AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen bilden die Grundlage für alle Verträge und Aufträge zwischen der AdW Akademie der Wirtschaft GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kooperationspartnern oder Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht jedes Mal ausdrücklich neu bestätigt werden.


2. Leistungen und Umsetzung

(1) Der Auftragnehmer führt seine Leistungen eigenverantwortlich und wie vertraglich vereinbart aus.


(2) Der Auftraggeber kann Anpassungen der Leistungen verlangen oder Weisungen erteilen, sofern diese sinnvoll sind, um das Ziel des Hauptvertrages zu erreichen oder durch Behörden gefordert werden.


(3) Führen solche Änderungen zu einem deutlich höheren Aufwand, kann der Auftragnehmer widersprechen oder eine Anpassung der Vergütung verlangen, bevor die Änderung umgesetzt wird.


(4) Der Auftragnehmer dokumentiert die erbrachte Leistung (Art und Zeitaufwand) schriftlich gegenüber dem Auftraggeber.


(5) Der Auftragnehmer tritt gegenüber Dritten nicht als direkter Vertreter des Auftraggebers auf, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


(6) Versäumt es der Auftraggeber, wichtige Informationen rechtzeitig weiterzuleiten, haftet er für daraus entstehende Schäden.


(7) Beide Parteien sind rechtlich selbstständig. Der Auftragnehmer kümmert sich eigenverantwortlich um alle Steuern und Abgaben und hält sich strikt an gesetzliche Vorgaben (z. B. Arbeitnehmer-Entsendegesetz).


3. Informationspflicht

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber sofort, falls es zu Verzögerungen, Unterbrechungen oder wesentlichen Änderungen bei der Durchführung der Leistungen kommt.


4. Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge laufen ab dem Tag des Inkrafttrettens für die vereinbarte Dauer.


(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Verträge bei Ausbildungen und IHK-Lehrgängen automatisch um die erforderlichen Nachlernzeiten, es sei denn, eine Partei kündigt fristgerecht zum Ende der Laufzeit. Individuelle Fristen können jederzeit vereinbart werden.


(3) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag kurzfristig oder vertragswidrig vor Beginn, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.


5. Sonderkündigungsrecht (Wichtiger Grund)

(1) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten bestehen.


(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:


a) der Hauptvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Verschulden des Auftragnehmers endet oder massiv geändert wird,


b) der Auftragnehmer die nötige Ausbildungsberechtigung für die Sicherheitswirtschaft verliert,


c) der Auftraggeber zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,


d) der Auftraggeber seine Zahlungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung grob verletzt.


6. Haftung

Der Auftraggeber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes Verschulden sowie das seiner Vertreter. Dies gilt insbesondere bei unentschuldigtem Fehlen, Abbruch der Ausbildung durch den Auftraggeber oder bei Abmeldungen, die kürzer als 3 Tage vor Kursbeginn erfolgen.


7. Beauftragung Dritter

Der Auftragnehmer darf ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers keine Subunternehmer einsetzen oder Rechte aus dem Vertrag an Dritte übertragen.


8. Bezahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Voraussetzung ist eine prüffähige Rechnung mit entsprechendem Leistungsnachweis. Bei öffentlichen Kostenträgern erfolgt die Zahlung gemäß den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen (z. B. monatliche Abschläge).


9. Preisanpassungen

Sollten sich gesetzliche Kosten (Steuern, Abgaben), Lohnkosten (Tarifverträge) oder Betriebskosten wesentlich erhöhen, passt sich das Entgelt entsprechend an. In diesem Fall hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden und gilt zum Ende des nächsten Monats. Bis dahin gelten die alten Preise.


10. Datenschutz

(1) Es gelten die strengen Regeln der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).


(2) Beide Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit und zum Schutz personenbezogener Daten.


(3) Bei Verstößen gegen den Datenschutz haften die Parteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.


11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht (UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen). Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand Bochum. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers.


12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen.


(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die restlichen Punkte der AGB dennoch gültig. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.

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